Strafrecht

Wohl kein Rechtsgebiet birgt für den Betroffenen solche Belastungen und Risiken wie das Strafrecht. Gerade deshalb sollte ein Betroffener auch so früh wie möglich einen versierten Strafverteidiger konsultieren und nicht alleine in die Schlacht ziehen. Denn gerade zu Beginn des Verfahrens werden oft die entscheidenden Weichen für das gesamte weitere Strafverfahren gestellt. Im Interesse seiner Mandanten scheut Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Felix Linnenbrink hierbei nicht den Konflikt mit Staatsanwaltschaften und Gerichten, weiß aber auch, dass oftmals der Dialog mit den Entscheidungsträgern das vorteilhaftere Ergebnis verspricht. In diesem Sinne ist er für Sie als engagierter und professioneller Verteidiger tätig.

Er berät und verteidigt Sie im Strafrecht unter anderem auf folgenden Gebieten:

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung
  • Untersuchungshaft (U-Haft)
  • Arbeitsstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Eigentumsdelikte wie Diebstahl, Betrug, Raub und räuberische Erpressung
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht (Mord und Totschlag)
  • Körperverletzung
  • Sexualstrafrecht
  • Strafbefehlsverfahren
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verteidigung von Ausländern, auch Auslieferungsverfahren
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Rechtsmittel (Berufung, Revision)
  • Rechtsbehelfe (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Beschwerde, Wiederaufnahmeverfahren)
  • Strafvollstreckung und Strafvollzug

Strafverteidigernotruf

Bei Verhaftungen, Festnahmen, Durchsuchungen und Vernehmungen durch die Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter können Sie Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Felix Linnenbrink unter folgender Notrufnummer erreichen:

Telefon +49 (0) 178 / 86 23 455