Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Sowohl das Wohnraummietrecht als auch das Gewerbemietrecht bergen immer wieder Konflikte zwischen den Parteien, die nur mit Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwalts zufriedenstellend gelöst werden können. Herr Rechtsanwalt Richard Linnenbrink hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, Sie umfassend zu beraten und frühzeitig über Chancen und Risiken aufzuklären. Dies gilt auch bei Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie.

Herr Rechtsanwalt Richard Linnenbrink berät Sie im Mietrecht, im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) und im Immobilienrecht unter anderem auf folgenden Gebieten:

  • Kündigungen im Mietrecht, deren Durchsetzung oder Abwehr (z. B. wegen Mietrückständen oder wegen Eigenbedarf)
  • Schadensersatzforderungen
  • Instandhaltung und Instandsetzung
  • Mieterhöhungen
  • Mietminderungen
  • Mietkautionen / Mietsicherheiten
  • Schönheitsreparaturen
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Beschlussanfechtungen
  • Prüfung oder Erstellung von Teilungserklärungen
  • Prüfung von Wirtschaftsplänen oder Jahresabrechnungen
  • Beendigung des Hausverwaltervertrages oder deren Abwehr
  • Prüfung und Gestaltung von Kaufverträgen
  • Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln
  • Gewährleistungsrechte (z.B. Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag)
  • Maklerhonorar